Wer eine Absage für seine Bewerbung aus dem Briefkasten
zieht, ist meist ziemlich gefrustet. Gibt es jedoch Indizien dafür, dass die
Absage gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt, hat der
Bewerber gute Chancen, vom nicht willigen Arbeitgeber eine Entschädigung zu
erhalten. Er kann vor Gericht ziehen und bekommt möglicherweise eine
Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern.
Auf aussagefähige Bewerbungsunterlagen achten
Der Bewerber braucht dabei nur Indizien vorzutragen.
Trotzdem gibt es Regelungen, um sogenannte AGG-Hopper von vornherein
auszubremsen. AGG-Hopper sind Menschen, die sich nur zum Schein auf eine Stelle
bewerben und im Falle einer Absage klagen. Deshalb dürfen die
Bewerbungsunterlagen keinesfalls nichtssagend und unvollständig sein. Denn das
sind Hinweise darauf, dass der Bewerber sich nur beworben hat, um im Falle der
Absage zu klagen.
Auf Entschädigung geklagt: Altersdiskriminierung bei Bewerbung
Für diesen Fall gibt es ein Urteil vor dem
Bundesarbeitsgericht (BAG), vor dem ein Rechtsanwalt geklagt hatte, nachdem er
eine Absage auf eine Bewerbung erhielt, in der ein Jurist für eine
Traineestelle gesucht wurde. Der Bewerber sollte einen überdurchschnittlichen Studienabschluss
vorweisen, der zudem nicht älter als ein Jahr sein sollte. Der Kläger klagte
wegen mittelbarer Altersdiskriminierung auf Entschädigung. In diesem Fall wurde
die Entschädigungspflicht abgelehnt. Die Begründung: Wenn der Bewerber objektiv
für eine Stelle ungeeignet ist, erhält dieser keine Entschädigung.
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht dann, wenn der
Bewerber mit anderen Bewerbern vergleichbar ist. Die Anforderungen der
Stellenausschreibung waren im konkreten Fall nicht erfüllt.
Bewerbungsunterlagen sollen überzeugen |
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